Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk Geb. 1979 in Werne an der Lippe Bis 2012: Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld 09/2012: Erstes juristisches Staatsexamen (mit Prädikat / vollbefriedigend) 10/2012: Verleihung des Hochschulgrades „Diplom- Jurist“ durch die Universität Bielefeld 01/2013 bis 02/2015: Referendariat am Landgericht Münster 02/2015: Zweites juristisches Staatsexamen (mit befriedigend) 11/2018: Verleihung des Titels „Fachanwalt für Strafrecht“. 07/2019: Verleihung des Titels „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ Zugelassener Rechtsanwalt seit April 2015   Mitgliedschaften: Deutscher Anwaltverein Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein Strafverteidigervereinigung NRW Fortbildungen: Ich bin gesetzlich dazu verpflichtet, nach der Fachanwaltsordnung jeweils 15 Stunden Fortbildungen in den Rechtsgebieten Strafrecht und Verkehrsrecht durchzuführen. Dieser Pflicht komme ich regelmäßig nach. Publikationen in verschiedenen juristischen Fachzeitschriften auf den Gebieten Strafrecht, Verkehrsrecht, Medizinrecht sowie Verwaltungsrecht. Träger der Fortbildungsbescheinigung des DAV für 2015 Träger der Fortbildungsbescheinigung des DAV für 2016 Träger der Fortbildungsbescheinigung des DAV für 2017
Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk Fachanwalt für Strafrecht Fachanwalt für Verkehrsrecht Kellerstraße 4 48653 Coesfeld Tel.: 02541 9703000 kanzlei@ra-urbanzyk.de Kanzlei-Facebook-Seite Profil auf anwalt.de www.ra-urbanzyk.de Öffnungszeiten: Büro: Montag bis Freitag 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.30 bis 18.00 Uhr Termine außerhalb der Bürozeiten nach Absprache. Strafverteidigernotdienst: 24 Stunden täglich, 7 Tage die Woche unter Tel.: 0151-52068763 (Achtung: Nur bei Verhaftung und Hausdurchsuchung!) Kontaktformular Impressum Datenschutz

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